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Fortbildung

Jedem Mitarbeitenden stehen bis zu fünf Arbeitstage im Jahr unter Fortzahlung der Vergütung für Fortbildungen zur Verfügung. Teilzeitkräfte erhalten den Anteil Fortbildungstage, der dem Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zu der einer Vollkraft entspricht.

 

Weiterbildung

Weiterbildungen werden vom Arbeitgeber ebenfalls gefördert und unterstützt. Die eigene Bildungseinrichtung des ZfP, die akademie südwest, bietet zum Beispiel berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Pflegekräfte sowie Kurse zur Führungskräfteentwicklung und vieles mehr.

 

Genehmigung

Die Genehmigung für Fort- und Weiterbildungen erfolgt in Abstimmung mit der dualen Stationsleitung sowie mit der Abteilungsleitung.